In eigener Sache: Anfragen und Kontaktaufnahme

Aus aktuellem Anlass möchten wir ein paar klarstellende briefHinweise für Anfragen und eine Kontaktaufnahme mit uns geben. Denn natürlich freuen wir uns jederzeit sehr über Anmerkungen zu unserem Portal im Allgemeinen und einzelnen Beiträgen im Besonderen wie auch zu weitergehenden (orts-) rechtlichen Fragen. Wir können allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen hierauf antworten.

Um das an einem konkreten Beispiel zu illustrieren, geben wir hier – in anonymisierter und z. T. (innerhalb eckiger Klammern) bearbeiteter Form – eine Anfrage wieder, die uns heute über unser Kontaktformular erreichte:

„Wir sind Eigentümer eines Reihenhauses(Kopfgrundstück) an das 5 weitere dahinterliegende Grundstücke angrenzen. Die Situation entspricht der Räumungspflicht der Stadt [gemeint wohl: Bonn] wie im Internet dargestellt. Meine Frage, ist die Regelung der Stadt Bonn wie in [Stadt in Hessen] oder sind wir alleine verpfichtet für die Schneeräumung zu sorgen? MFG [Namenswiedergabe]“

Leider können wir auf diese Anfrage nicht persönlich antworten, da sie keine Kontaktangaben enthielt. Damit wir auf eine Nachricht über unser Kontaktformular reagieren können, ist es deshalb wichtig, dass Sie eine entsprechende Kontaktmöglichkeit angeben, insbesondere also eine Postanschrift, eine Telefonnummer und/oder idealerweise eine E-Mail-Adresse, Wir haben mittlerweile auch unser Kontaktfomular um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.

Sollten Sie trotz entsprechender Angaben innerhalb von zwei Werktagen auf Ihre Anfrage keine Reaktion von uns erhalten haben, fragen Sie bitte noch einmal nach, idealerweise dann aber nicht über das Kontaktformular, sondern sicherheitshalber per E-Mail oder telefonisch. Die entsprechenden Angaben finden Sie im Impressum.

Zu guter Letzt handelt es sich bei der heutigen Anfrage um die Bitte nach der rechtlichen Beurteilung eines konkreten EInzelfalls, also um klassische Rechtsberatung. Selbstverständlich stehen wir als Rechtsanwaltskanzlei hierfür gerne zur Verfügung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir angesichts der sich dadurch ergebenden Haftungsrisiken und mit Blick auf den potentiellen Arbeitsaufwand eine solche Rechtsberatung im Einzelfall nur gegen eine entsprechende Vergütung vornehmen können, wobei unter Umständen auch eine kostengünstige Erstberatung ausreichend sein kann. Sprechen Sie uns gerne hierzu an bzw. schicken Sie uns Ihre Frage, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot einschließlich der Information über die bei Annahme entstehenden Kosten unterbreiten können.

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Über Andreas Neumann

Rechtsanwalt Andreas Neumann ist Partner der Kanzlei Koch & Neumann. Zuvor tätig an der Forschungsstelle für Rechtsinformatik der Philipps-Universität Marburg und ab 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zuletzt als Leiter der Forschungsgruppe Telekommunikationsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Telekommunikations-, Technik-, Sondernutzungs- und Datenschutzrecht.
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