Mehrere Sondernutzungssatzungen im Rheinland sehen in ihren Gebührentarifen eine Sondernutzungsgebühr für das Befahren der Gemeindestraßen zum Zwecke der digitalen bzw. fotografischen Aufnahme bzw. Datenerhebung oder einen vergleichbaren Gebührentatbestand vor. Derartige Regelungen, die sich z. B. in Alfter, Bergisch Gladbach und Bonn finden, zielen auf die Erfassung der Gemeindestraßen für Kartenzusatzdienste wie Googles „StreetView“ oder „Bing Streetside“ von Microsoft ab. Weiterlesen
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Sondernutzungsrechtliche Privilegien für Nachfolgeunternehmen der Bundespost in Leverkusen
Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen (lokales Archiv) i. d. F. vom 10. Dezember 2007 und die Anlage zu dieser Satzung i. d. F. vom 8. Dezember 2010 enthalten einige Sonderregelungen für die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost. Weiterlesen